Mit der Verfügung Nr. 64/2019 Amateurfunkdienst; Nutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich 50,08–51,00 MHz wird die bisherige Verfügung Nr. 36/2006 aktualisiert.
Dabei wird der Zeitraum, in dem laut der Verfügung künftig kein Contestbetrieb gestattet ist, auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April begrenzt. Deutsche Funkamateure können also an Contesten in der 6-m-Hauptsaison von Anfang Mai bis Ende September teilnehmen.
Die in der Mitteilung 287/2019 bis zum 31.12.2019 befristeten sonstigen Bestimmungen, wie z.B.
- Verzicht auf Betriebsmeldung und telefonische Erreichbarkeit oder
- die Nutzbarkeit aller Sendearten, die weniger als 12 kHz Bandbreite beanspruchen,
gelten bis zum Jahresende 2019 weiter. Gleiches gilt für den erlaubten Frequenzbereich 50,03 MHz bis 51 MHz.